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Neues zur Steuerklasse II

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Haushaltszugehörigkeit wird unwiderlegbar vermutet

Die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden begründet eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass das Kind zum Haushalt gehört. Liegen die weiteren Voraussetzungen vor, ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren.

BFH 05.02.2015, III R 9/13



Eingestellt am 15.07.2015 von J. Heims
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