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Sachverständigengutachten: Betroffener darf Begleitperson mitnehmen
Begleitperson bei Explorationsgespräch
Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten.
Ausschlaggebend ist dabei vor allem der Gesichtspunkt, dass der Beteiligte ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
OLG Hamm, Az 14 UF 135/14, Beschluss vom 3.2.2015
Eingestellt am 05.03.2015 von J. Heims
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