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Miteigentum: Kein Zutrittsrecht des Ehepartners bei Streit um Immobilienverkauf
1. Ein Ehegatte, der ausgezogen ist und das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat kein Recht mehr auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie, nicht für sich und auch nicht für Dritte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes.
2. Der Wunsch nach Besichtigung durch einen Makler, damit die Immobilie freihändig verkauft werden kann, stellt keinen besonderen Grund in diesem Sinne dar, wenn der in der Immobilie verbliebene Ehegatte einen freihändigen Verkauf ablehnt und stattdessen die Teilungsversteigerung betreibt.
Oberlandesgericht Bremen: Beschluss vom 22.08.2017 – 5 WF 62/17
Eingestellt am 08.11.2017 von J. Heims
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