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Unterhalt nach Ehescheidung bei adoptierten Kindern
Unterhaltspflicht nach Ehescheidung für adoptierte Kinder
Die Unterhaltspflicht für nach rechtskräftiger Ehescheidung adoptierte Kinder ist mit dem Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle in die Unterhaltsberechnung einzustellen. Da das Vertrauen der unterhaltsberechtigten früheren Ehefrau in die Fortgeltung der früheren Verhältnisse nicht geschützt ist, stellt die nacheheliche Adoption kein unterhaltsrechtliches Fehlverhalten dar.
OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2012
Eingestellt am 11.07.2013 von J. Heims
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