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Änderungen zum Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB
Unterhalt anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes:
Nach welchen Einkünften richtet sich die Höhe des Unterhaltes?
Bisher richtete sich die Unterhaltshöhe danach, welche Einkünfte der Unterhaltsberechtigte zum Zeitpunkt der Geburt des nichtehelichen Kindes erzielte.
Der BGH hält daran nun nicht mehr fest:
Die Lebensstellung des nach § 1615l BGB Unterhaltsberechtigten richtet sich danach, welche Einkünfte er ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte.
Sie ist also nicht mehr auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes festgeschrieben, so dass sich später ein höherer Bedarf ergeben kann.
Das bedeutet, für die Unterhaltsberechtigte ist eine Bedarfsberechnung unter Hinwegdenken der beruflichen Unterbrechung anlässlich der Geburt des nichtehelichen Kindes vorzunehmen.
BGH, Beschluss vom 10.06.2015, XII ZB 251/14
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Eingestellt am 29.07.2015 von J. Heims
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