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Sorge- und Umgangsrecht: frühzeitige Integration in eine Religionsgemeinschaft
Stammen die Eltern aus verschiedenen Kulturkreisen und gehören sie unterschiedlichen Religionsgemeinschaften an, ist es geboten, die Kinder nicht frühzeitig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es durch Taufe und Erstkommunion der Fall wäre.
OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2014, 12 UF 53/14
Eingestellt am 10.12.2014 von J. Heims
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